familienbildung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Schulbegleitung

Jedes Kind ist anders. Manche Kinder brauchen eine Zeit lang mehr Unterstützung und Begleitung, um den Schulalltag mit Freude und Erfolg erleben zu können oder um einen Schulbesuch überhaupt zu ermöglichen.

Schon seit 2013 bietet das DRK in Lippe Schulbegleitungen an. Ca. 60 MitarbeiterInnen unterstützen und fördern Kinder gemäß individueller Absprachen, damit die Kinder zunehmend selbstständiger werden können. Die Schwerpunkte des Einsatzes sind derzeit an der Astrid-Lindgren-Schule in Lemgo und an der Schule am Teutoburger Wald in Horn. 

 Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot „Schulbegleitung“:

  • Rechtliche Grundlage

    §112 SGB IX: Personen, die durch eine Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung bedroht sind, erhalten Leistungen der Sozialen Teilhabe.

    §35a und §36 SGB VIII: Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung

  • Antragstellung

    Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag auf Schulbegleitung für ihr Kind. Erster Ansprechpartner dazu kann die Schule vor Ort und auch der örtliche Sozialhilfeträger (Sozial- oder das Jugendamt vor Ort) sein.  Nach Antragstellung werden die Voraussetzungen für eine Bewilligung dieser Unterstützung geprüft. Dazu werden verschiedene Informationen zusammengetragen, zum Beispiel ärztliche Befunde, Berichte von Betreuungseinrichtungen, Diagnostik-Ergebnisse u.ä.

    Nach der Bewilligung wird durch das Jugendamt der Kooperationspartner für die Schulbegleitung ausgewählt. Hier habe Eltern die Möglichkeit, das DRK vorzuschlagen.

    Auch für Klassenfahrten oder Ferienbetreuungen sind Schulbegleitungen grundsätzlich möglich, wenn diese Leistung rechtzeitig durch die Eltern beantragt und durch das Jugendamt bewilligt wird.

     In regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen, an denen möglichst alle beteiligt werden, die in die Betreuung des Kindes involviert sind, wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf festgelegt.

    Die Schulbegleitung leistet allgemein betreuende, pflegende und pädagogische Hilfen, die nicht in die  Kernkompetenz des Lehrers fallen. Dazu können zum Beispiel folgende Aufgaben zählen:

    • die Begleitung auf dem Schulweg,
    • die Begleitung bei Aktivitäten im Schulalltag (auch Klassenfahrten),
    • die Unterstützung im Unterricht,
    • die Assistenz bei der Fortbewegung und beim Toilettengang,
    • die Unterstützung bei der Benutzung von Hilfsmitteln, beim Essen oder bei der Kommunikation.
  • Mögliche Aufgaben der Schulbegleiter
  • Kitas

    In einem familiären Klima ermöglichen wir den Kindern, in Geborgenheit die Welt zu begreifen und zu entdecken.
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  • OGS

    Wir sind Träger von 8 Offenen Ganztagsschulen im Kreis Lippe. In den Betreuungsgruppen im Offenen Ganztag werden von uns derzeit rund 1.300 SchülerInnen betreut und gefördert.
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  • Frühförderung

    Erfahren Sie mehr über die Heilpädagogische Frühförderung mit psychomotorischem Schwerpunkt der DRK-Jugendhilfe und Familienförderung in Lippe.
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  • Ergotherapie

    Unser grundlegendes Ziel in der Ergotherapie ist, dass unsere jungen Patienten die größtmögliche Handlungsfähigkeit und Teilhabe im Alltag erreichen.
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