In den Ferien und an beweglichen Ferientagen bieten wir an bestimmten Tagen eine Betreuung an. Auch in Ihrem Betreuungsvertrag finden Sie hierzu Hinweise.
Erfragen Sie die aktuellen Ferientermine des Schuljahres und die Konditionen in der OGS-Gruppe an Ihrem Schulstandort!
Maßgeblich für betreute Ferientage sind die tatsächliche Bedarfslage vor Ort sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen laut Runderlass des Ministeriums. Für unsere Ferienplanung mit Personaleinsatz und Angeboten führen wir im Vorfeld bei den Familien eine schriftliche Abfrage zum Betreuungsbedarf durch und erhalten von den Familien eine verbindliche Ferienanmeldung.
Kurz vor den Ferienbetreuungszeiten wird für jede betreute Ferienwoche in den OGSen das Ferienprogramm zur Information an die Eltern (betreuende Schule, Angebote, Kontakt) ausgehängt.
Die Bedarfsanmeldung seitens der Eltern muss verbindlich erfolgen. Nur so können wir gezielt vorbereiten und im Hinblick auf die erheblichen Kosten die Ferienbetreuung effektiv durchführen.
Leider zeigt die Praxis immer wieder, dass die Familien mehr Betreuungsbedarf anmelden als dann tatsächlich in Anspruch genommen wird. Um das Projekt auch zukünftig (finanzierbar) sicher zu stellen, melden Sie Ihr Kind verbindlich und mit dem tatsächlichen Bedarf zur Ferienbetreuung an.
Weitere Informationen erhalten Sie mit der schriftlichen Ferienabfrage jeweils vor den betreuten Ferienzeiten.
Für OGS-Kinder ist die betreute Ferienzeit kostenfrei. Auch Eltern, die Ihr Kind nicht in der OGS angemeldet haben, können eine kostenpflichtige Ferienbetreuung beantragen.